#DSGVO Geschichte einer Petition
Mit der Veröffentlichung der Details zur DSGVO, die etwa im März 2018 in den Medien erfolgte, entdeckte ich, wie schwer es in der Praxis sein würde, diese EU Verordnung umzusetzen, ohne das geltende Recht, aber ohne einen Vorsatz zu verletzen. Also startete ich nach langen Gesprächen und nach der telefonischen Rücksprache mit dem Büro dem Landesdatenschutzbeauftragen eine Petition beim Deutschen Bundestag, beim Landtag SH und eine Onlinepetition – Schwerpunkt Fotografie.
Mit den weiteren Folgen, etwa für Unternehmen, Internetseitenbetreibern, Bloggern mag ich mich an dieser Stelle nicht tiefer einlassen, denn auch dort sind die Folgen komplett absurd. Eine Googlesuche schafft hier rasch einen Überblick. (DSGVO für Seitenbetreiber).
Laut einer Meldung vom Vortag haben bereits 5 % der Digitalunternehmen sinnlose aber teure Abmahnungen zu diesem Thema im Postkasten. LINK
Meine Ausgangslage ist meine Tätigkeit als freier Bildjournalist für Verlage und Agenturen, für die ich seit mehr als 20 Jahren arbeite. Auch arbeite ich ebenso für Unternehmens PR, Tourismus und in Filmproduktionen aktiv mit Film und Foto.
An dieser Stelle möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass mittlerweile bereits bei Kollegen und mir selbst viele Aufträge etwa von Touristikern und Veranstaltern zurückgezogen wurden, um sich nicht einer Klage auszusetzen. Auch Filmprojekte und PR-Arbeit werden unnötig erschwert und Investitionen werden zurückgehalten. Selbst Hochzeitsfotografen haben bereits wegen kniffliger Details in der DSGVO das Handtuch geworfen.
Da ich selbst Vorbehalte bei reinen Onlinepetitionen habe, sah ich diese als erste „Unterschriftensammlung“ und zur Kommunikation mit Betroffenen, aber auch zur Diskussion zum Thema. Ein modernes und nützliches Werkzeug in „digitalen“ Zeiten. Für mich daher selbstverständlich und bei Openpetition gut aufgehoben und hervorragend betreut.
Ich vertraute dummerweise aber fest auch auf die Petition beim Deutschen Bundestag und beim Landtag Schleswig-Holstein. Zweck war es ja, den Gesetzgeber zu bewegen, den Öffnungsparagrafen zu nutzen und die Verordnung entsprechend Landesrechten anzupassen. Es geht darum, Klagen und gar eine Zensur durch die Hintertüre gemäß dem Grundgesetz zu verhindern und Schaden durch nun mögliche Schadenersatzforderungen abzuwenden.
In Österreich und Schweden erkannten die Parlamente jeweils die Schieflage und juristischen Folgen und fanden bereits tragbare Lösungen für alle Beteiligten. Die Bundesregierung setzt jedoch auf den juristischen „Einzelfall“ und ggf. jahrelange Rechtsstreitigkeiten Betroffener bis zum EuGH und dem Bundesverfassungsgericht, um sich dann „gezwungenermaßen“ diesen Urteilen fast ohne eigenen Aufwand anschließen zu dürfen.
Die Landespressegesetze wurden mittlerweile zum Schutz der Medien angepasst. Natürlich in jedem Bundesland wieder unterschiedlich. So dürfen nur in Niedersachsen und Schleswig-Holstein freie Journalisten und Blogger sich eben nicht unter dem Schirm dieses Privilegs sehen, sondern der „juristische Einzelfall“ ist jeweils von den Fotografen zu klären.
Bedeutet, ich muss zuerst die Daten vor Auslösung zusätzlich mehr Daten erfassen, dann schriftlich um Einwilligung bitten, die dann aber ganz nach Laune „anlasslos“ wieder zur Löschung von Bildmaterial und Schadenersatz führt, wenn ich nicht ein berechtigtes Interesse nachweise. Beispielverfahren? LINK
Medienprivilegien
In anderen Bundesländern ist offenbar klar, dass im Zeitalter der Digitalisierung Nachrichten und Bilder lange auch aus anderen Quellen stammen und Informationen vieler Quellen den Bundesbürgern zeitgemäß endlich mit dem Internet zugänglich gemacht werden. Eben diese neue Informationsvielfalt und diese, eben selbst von Privatpersonen gemachten Bilder und Clips, sind lange Teil der Meinungsbildung. Dieser Fakt ist leider in den nördlichen Bundesländern offenbar noch nicht durchgedrungen. Selbst dies wird aber egal, so ist auch nun die Privatperson, die auf nicht öffentlichen Facebookprofilen posten, was Fotos angeht, „verklagbar“ geworden. Denn auch dies ist ja seit Mai automatisch eine „gewerbliche“ Nutzung.
Zur Petition beim Deutschen Bundestag:
Nach mir selbst stellte ebenfalls jemand eine Petition zum Thema Foto beim Bundestag. Diese Petition war dummerweise so schwammig, dass selbst ich diese nicht mittragen kann. Im Gegensatz zu meiner Petition wurde diese jedoch veröffentlicht und natürlich umgehend und mehrfach als sachlich falsch kommentiert.
Also sendete ich eine Beschwerde an den Petitionsausschuss des Bundestages. Ich bat freundlich um Veröffentlichung meiner zuerst eingereichten formellen Petition. Schließlich wollte ich die Unterzeichner der Onlinepetition (40.378) darum bitten, die gleichlautende Bundestagspetition online mitzuzeichnen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass es generell gar kein Anrecht auf Veröffentlichung gäbe. (?) Wozu betreibt dann der Petitionsausschuss die Onlinepetition überhaupt?
Damit ggf. ein Sachbearbeiter ohne Fachkenntnisse ganz nach Geschmack und ohne Reihenfolge eine Petition eben online stellt, die er gerade lieber mag? Dies wollte man mir nicht weiter begründen, es sei halt so….
Diese absurde Praxis war mir natürlich neu und ich sehe darin ganz klar mein Recht meine Petition mitzeichnen zu lassen untergraben. „Ich sollte meine Mitzeichner bitten, jene sachlich falsche Petition zeichnen zu lassen, man würde diese Unterschriften insgesamt bewerten“ – Bitte?
Nun bleibt mir also nur folgender Weg, die Unterschriften zu meinen gleichlautenden Petitionen den Amtsträgern direkt zu übergeben. Jeweils mit dem Hinweis auf meine (identischen) formellen Petitionen, die der Landes – und Bundesregierung vorliegen.
So habe ich mir das Petitionsrecht nicht vorgestellt, so habe ich mir Demokratie insgesamt nicht vorgestellt.
Eine Verordnung wird in Brüssel erlassen, die der freien Berufsausübung, den Grundrechten auf Meinungsäußerung und Bildung und sogar dem Verbot der Zensur zuwiderläuft? Diese Verordnung schwebt also indessen zwischen vorhandenem Recht und „Auffassungen“.
Es geht mir um Rechtssicherheit und klare Linien, diese sehe ich bis heute eher in Gefahr als klar formuliert und in der Praxis umsetzbar.
Bis dahin gilt – jeder Druck auf den Auslöser wird zum Risiko und jede Verordnung aus Brüssel zieht die Handbremse der Digitalisierung fester an.
Allerdings nicht europaweit, sondern nur in der Bundesrepublik Deutschland. Einem „Ausnahmeland“ in dem offenbar nicht nur die digitale Infrastruktur völlig im Eimer ist, sondern auch Fachkenntnisse tatsächlich bei Entscheidern weniger gefragt sind als dies für ein zukunftsfähiges Land notwendig wäre.